Unser Angebot
Dein Weg zum Heilpraktiker
Worin liegt der Unterschied?
Großer oder kleiner Heilpraktiker?
Der “große” Heilpraktiker oder Heilpraktiker mit voller Heilerlaubnis kann nach erfolgreicher Überprüfung sowohl medizinisch als auch psychotherapeutisch arbeiten. Das theoretische und praktische Wissen, um die Überprüfung erfolgreich zu bestehen, erhältst du in unseren flexiblen Heilpraktiker-Ausbildungen.
Neben approbierten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind Heilpraktiker:innen die einzige Berufsgruppe, die die Heilkunde eigenständig ausüben dürfen. Viele Heilpraktiker:innen greifen dabei auf ganzheitliche Verfahren aus der Naturheilkunde und Alternativmedizin zurück (z.B. durch unsere 2-jährige TCM Ausbildung oder andere naturheilkundliche Ausbildungen).
Um sich mit deiner eigenen Praxis erfolgreich auf dem Markt zu positionieren, ist eine Spezialisierung auf bestimmte Patientengruppen und Fachgebiete empfehlenswert.
Wer ausschließlich psychotherapeutisch arbeiten möchte, kann eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis, den “kleinen” Heilpraktiker, nach Überprüfung durch das Gesundheitsamt erlangen.
Voraussetzungen sind praktische und theoretische Kenntnisse der Psychopathologie, der Anamnese und Diagnostik sowie der psychotherapeutischen Arbeit. Diese erlangst du in der Regel durch eine psychotherapeutische Ausbildung (z.B. unsere zweijährige Ausbildung in Humanistischer Psychotherapie oder eine andere psychotherapeutische Methode). Praktische Kenntnisse in einem psychosozialen Beruf oder ein Praktikum in einer psychiatrischen Einrichtung sind von Vorteil.
Innerhalb unseres halbjährigen Prüfungsvorbereitungskurses vermitteln wir dir lebendig und anschaulich das notwendige theoretische Prüfungswissen, um die Überprüfung erfolgreich und souverän zu bestehen.
Vorteile für dich
Warum Thalamus?
Geringe Durchfallquoten
Erfahrene Dozierende
Flexibles Lernen
Praxisnaher Unterricht
Bestens gewappnet für die Prüfung
Prüfungsvoraussetzungen und Kriterien bei den Gesundheitsämtern
Um eine Zulassung für den Heilpraktikerberuf zu erlangen, ist es erforderlich, dass du eine Überprüfung bei deinem zuständigen Gesundheitsamt erfolgreich absolvierst. Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Multiple-Choice-Verfahren) und einem mündlichen Teil. Sie findet in fast allen Bundesländern zweimal im Jahr statt und kann bei Nicht-Bestehen mehrmals wiederholt werden.
Wo auch immer du deine Prüfung bestanden hast, die Heilerlaubnis wird
bundesweit anerkannt. Für die Heilpraktikerüberprüfung gelten folgende formale Voraussetzungen:
- Mindestalter von 25 Jahren zum Zeitpunkt der Überprüfung
- Mindestens Hauptschulabschluss
- Ärztliches Attest, welches die körperliche, geistige und
seelische Eignung für den Beruf bestätigt - Polizeiliches Führungszeugnis ohne Vorstrafeneintrag
Das Gesundheitsamt überprüft dabei deine fachlichen Kenntnisse und ob du eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellst (sog. Heilpraktikerüberprüfung).
In Baden-Württemberg gibt es 5 Prüfungsorte:
- Stuttgart (nur für den Stadtkreis Stuttgart)
- Heilbronn (für den Regierungsbezirk Nordwürttemberg)
- Tübingen (für den Regierungsbezirk Südwürttemberg)
- Karlsruhe (für den Regierungsbezirk Nordbaden)
- Freiburg (für den Regierungsbezirk Südbaden).