Worin liegt der Unterschied?

Großer oder kleiner Heilpraktiker?

Der “große” Heilpraktiker oder Heilpraktiker mit voller Heilerlaubnis kann nach erfolgreicher Überprüfung sowohl medizinisch als auch psychotherapeutisch arbeiten. Das theoretische und praktische Wissen, um die Überprüfung erfolgreich zu bestehen, erhältst du in unseren flexiblen Heilpraktiker-Ausbildungen.

Neben approbierten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind Heilpraktiker:innen die einzige Berufsgruppe, die die Heilkunde eigenständig ausüben dürfen. Viele Heilpraktiker:innen greifen dabei auf ganzheitliche Verfahren aus der Naturheilkunde und Alternativmedizin zurück (z.B. durch unsere 2-jährige TCM Ausbildung oder andere naturheilkundliche Ausbildungen). 

Um sich mit deiner eigenen Praxis erfolgreich auf dem Markt zu positionieren, ist eine Spezialisierung auf bestimmte Patientengruppen und Fachgebiete empfehlenswert.

Wer ausschließlich psychotherapeutisch arbeiten möchte, kann eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis, den “kleinen” Heilpraktiker, nach Überprüfung durch das Gesundheitsamt erlangen.

Voraussetzungen sind praktische und theoretische Kenntnisse der Psychopathologie, der Anamnese und Diagnostik sowie der psychotherapeutischen Arbeit. Diese erlangst du in der Regel durch eine psychotherapeutische Ausbildung (z.B. unsere zweijährige Ausbildung in Humanistischer Psychotherapie oder eine andere psychotherapeutische Methode). Praktische Kenntnisse in einem psychosozialen Beruf oder ein Praktikum in einer psychiatrischen Einrichtung sind von Vorteil.

Innerhalb unseres halbjährigen Prüfungsvorbereitungskurses vermitteln wir dir lebendig und anschaulich das notwendige theoretische Prüfungswissen, um die Überprüfung erfolgreich und souverän zu bestehen.

Vorteile für dich

Warum Thalamus?

Geringe Durchfallquoten​

Unser besonderes Ausbildungskonzept ist einer der Gründe für die weit überdurchschnittliche Bestehensquote unserer Lernenden.

Erfahrene Dozierende​

Jahrelange Erfahrung in der Ausbildung von Heilpraktiker:innen oder in der eigenen Praxis zeichnen unsere Dozierenden aus. So lernst du von den Besten!

Flexibles Lernen​

Lernen soll Spaß machen und deshalb passen sich unsere Ausbildungen an dein Leben an – ob in Vollzeit, Teilzeit, Online oder in Präsenz oder als Aufzeichnung.

Praxisnaher Unterricht​

Alle unsere Ausbildungsinhalte haben einen hohen Anteil an praktischem Wissen, sodass du nicht nur Fachwörter auswendig lernst, sondern sie richtig verstehst.

Bestens gewappnet für die Prüfung

Prüfungs­voraussetzungen und Kriterien bei den Gesundheits­ämtern

Um eine Zulassung für den Heilpraktikerberuf zu erlangen, ist es erforderlich, dass du eine Überprüfung bei deinem zuständigen Gesundheitsamt erfolgreich absolvierst. Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Multiple-Choice-Verfahren) und einem mündlichen Teil. Sie findet in fast allen Bundesländern zweimal im Jahr statt und kann bei Nicht-Bestehen mehrmals wiederholt werden. 

Wo auch immer du deine Prüfung bestanden hast, die Heilerlaubnis wird
bundesweit anerkannt. Für die Heilpraktikerüberprüfung gelten folgende formale Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 25 Jahren zum Zeitpunkt der Überprüfung
  • Mindestens Hauptschulabschluss
  • Ärztliches Attest, welches die körperliche, geistige und
    seelische Eignung für den Beruf bestätigt
  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne Vorstrafeneintrag

Das Gesundheitsamt überprüft dabei deine fachlichen Kenntnisse und ob du eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellst (sog. Heilpraktikerüberprüfung).

In Baden-Württemberg gibt es 5 Prüfungsorte:

  • Stuttgart (nur für den Stadtkreis Stuttgart)
  • Heilbronn (für den Regierungsbezirk Nordwürttemberg)
  • Tübingen (für den Regierungsbezirk Südwürttemberg)
  • Karlsruhe (für den Regierungsbezirk Nordbaden)
  • Freiburg (für den Regierungsbezirk Südbaden).

Kontakt

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